Gesetzeslage

Gesetzliche Auflagen und Verordnungen

Hygienegerechte Vorgaben berücksichtigen die hygienischen und brandschutztechnischen Anforderungen in der Planung, Fertigung - Ausführung, in Betrieb und Instandhaltung und natürlich Wartung von raumlufttechnischen Anlagen und Klimaanlagen. Diese leisten einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der hygienischen Luftqualität in Aufenthaltsräumen.
Ebenso werden auch die Vorgaben hinsichtlich der Qualifikation und Schulung des Personals berücksichtigt.

Diese Vorgaben sind durch folgende Richtlinien und Verordnungen geregelt:

  • H6021 Reinhaltung von raumlufttechnischen Anlagen neueste VDI
  • Richtlinie 6022 Hygienische Anforderungen an RLT-Anlagen
  • VDMA 24186 Leistungsprogramm für die Wartung von RLT-Anlagen
  • HACCP Lebensmittelvorordnung
  • Hygieneverordnung
  • Gewerbeverordnung
  • Arbeitsstättenverordnung (BGBl II Nr. 368/1998, Astv vom 1.1.1999)
  • § 22 Kälteanlagenverordnung

Diese gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen sind in Streitfällen vor Gericht Stand der Technik.
Alle damit befassten Personen sollten daher genau darauf achten, ihre Tätigkeiten innerhalb dieser Rahmenbedingungen zu erbringen (Umkehr der Beweislast und Organisationsverschulden).

Von Behördenseite ist die hygienische Instandhaltung von raumlufttechnischen Anlagen gefordert.
Zur Sicherstellung eines einwandfreien Betriebszustandes von RLT-Anlagen sind periodische Wartungs- und Reinigungstätigkeiten nötig.


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